Kindergarten: Zulassung

Zulassungsvoraussetzungen für den Kindergarten

Kinder werden nach den Regelungen des palästinensischen Bildungsministeriums wie folgt in den Kindergarten aufgenommen:

Das Mindestalter für die Aufnahme in den Kindergarten beträgt 3 Jahre und für die Vorschule 4 1/2 Jahre.

Das Kind muss dieses Alter bis zum 31. März des jeweiligen Schuljahres schon erreicht haben.

Der Kindergarten bereitet die Vorschüler auf die Elementarschule vor.

Um das Kind im Kindergarten registrieren zu lassen, werden folgende Unterlagen von den Eltern angefordert:

1) Persönliche Bilder.

2) Eine Kopie der Geburtsurkunde.

3) Eine Kopie der Impfbescheinigung.

4) Eine Kopie des Ausweises des Vaters und der Mutter.

 

Bewerbungen müssen beim Schulsekretariat persönlich abgegeben werden.