Deutsche Bibliothek - Bibliothek-Regeln

Benutzerordnung für die Schulbibliothek - "Leseinsel"

  1. Allgemeines

Zur Benutzung der Schulbibliothek sind alle Schüler, Lehrer und Angestellten der Schule zugelassen. Ausnahmen von dieser Regelung bedürfen der Genehmigung des Schulleiters und des Bibliothekspersonals.

Eine Zulassung zur Entleihung benötigt, wer Medien außerhalb der Schulbibliothek benutzen möchte. Die Zulassung ist bei Schülern unter Vorlage der Einverständniserklärung vorzunehmen. Bei Lehrern und Angestellten ist die Zugehörigkeit zur Schule ausreichend.

Mit Betreten der Schulbibliothek erkennt jeder Benutzer die Benutzerordnung an.

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

Das Bibliothekspersonal steht während der Öffnungszeiten als Ansprechpartner zur Verfügung.

Die Schulbibliothek erteilt im Rahmen ihrer Möglichkeiten, auf Grundlage von Katalogen oder elektronischen Recherchemöglichkeiten, Auskunft.

Außerhalb der Öffnungszeiten bleibt die Schulbibliothek geschlossen und darf nicht benutzt werden.

  1. Anmeldung, Leseausweis

Der Antragsteller erhält nach Abgabe der Einverständniserklärung und der Leseausweisgebühr einen Leseausweis, der für die Ausleihe benötigt wird und nicht übertragbar ist.

Der Inhaber des Leseausweises, bzw. dessen Erziehungsberechtigte haftet für jeden Schaden, der durch Missbrauch entsteht.

Nur durch Vorlage des Leseausweises kann ein Medium ausgeliehen werden.

Der Leseausweis ist sorgfältig zu verwahren.

Der Verlust des Leseausweises ist der Schulbibliothek sofort mitzuteilen.

  1. Ausleihe und Benutzung

Die Benutzer haben sich bei der Übergabe vom Zustand der Medien zu überzeugen und auf etwaige Mägel sofort hinzuweisen.

Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben oder beheben zu lassen. Der Verlust von Medien ist sofort anzuzeigen.

Leihfristen:

Bücher: 2 Wochen

AV-Medien (CDs, CD-ROMs, DVDs): 1 Woche

Medien aus dem Präsenzbestand (Nachschlagewerke, etc.) können nicht außer Haus entliehen werden, es sei denn, die Bibliothek stimmt einer Kurzausleihe (1-2 Tage) zu.

Medien können nicht über die Sommerferien entliehen werden und müssen vor Ende des Schuljahres abgegeben werden.

Die Bibliothek ist berechtigt,entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern.

Verlängerung:

Die Leihfrist kann vor Ablauf höchstens einmal verlängert werden, wenn keine Vormerkung von einem anderen Nutzer vorliegt.

Dafür muss das Medium und der Leseausweis der Schulbibliothek vorliegen, damit es in der EDV neu verbucht werden kann.

Nach der Verlängerung muss das Medium zurückgegeben werden.

Der Benutzer kann ein Medium vormerken lassen, dass nach der Rückgabe zur Abholung zurückgelegt wird.

Rückgabepflicht:

Das entliehene Medium ist spätestens am Tag der Leihfrist unaufgefordert zurückzugeben.

Jeder Benutzer hat dafür zu sorgen, dass auch im Falle seiner Verhinderung Entliehenes fristgerecht zurückgegeben wird.

Kommt ein Benutzer der Rückgabepflicht nicht nach, so kann die Schulbibliothek bzw. die Schule mahnen. Gemahnt wird:

  1. Mahnung über den Klassenlehrer
  1. Mahnung schriftlich an die Erziehungsberechtigten

Zusätzlich entstehen bei Überschreitung der Leihfrist Gebühren.

Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien in Verzug oder hat er geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien entliehen.

Die Benutzer der Schulbibliothek, welche die Schule verlassen, sind verpflichtet, entliehene Medien und den Leseausweis unverzüglich zurückzugeben.

  1. Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung

Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Verlust und Beschädigung zu bewahren. Auch Unterstreichungen, Randvermerke und Seiten umknicken oder herausreißen gelten als Beschädigung.

Festgestellte Schäden und der Verlust entliehener Medien sind sofort zu melden.

Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.

Für Schäden, die durch den Missbrauch des Leseausweises entstehen, haftet der eingetragene Benutzer.

Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der zweiten Mahnung kann die Bibliothek vom Benutzer – unabhängig von dessen Verschulden – nach ihrer Wahl die Kosten für die Neuanschaffung oder die Hergabe anderer gleichwertiger Medien verlangen.

Die Bibliothek haftet nicht für Schäden, die durch entliehene Medien und

Programme entstehen.

  1. Aufenthalt in der Bibliothek

Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bibliothek so zu verhalten, dass kein anderer Benutzer gestört wird.

Zur Gewährleistung guter Arbeitsbedingungen müssen sich die Benutzer in der Schulbibliothek sehr ruhig verhalten. Das Bibliothekspersonal bestimmt die Lautstärke. Sollte nach einer Mahnung keine Ruhe einkehren, darf der Benutzer der Bibliothek verwiesen werden.

In der Bibliothek benutzte Medien sollten sorgfältig wieder eingeordnet oder dem Bibliothekspersonal übergeben werden.

Medien, die nicht ordnungsgemäß durch Verbuchung in der EDV ausgeliehen wurden, dürfen nicht aus der Bibliothek mitgenommen werden. Dies gilt auch, wenn ein Medium nur kurz für den Unterricht (z.B. ein Sachbuch) benötigt wird.

Taschen, Mänteln und Jacken, sowie andere mitgebrachte Sachen sind während des Bibliotheksbesuchs in den dafür vorgesehenen Schliessfächern einzuschliessen.

Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.

Den Anordnungen des Bibliothekspersonals ist Folge zu leisten.

Sollte durch Missachtung der Anordnung in der Schulbibliothek Schäden oder Nachteile entstehen, haftet der Erziehungsberechtigte des Verursachers.

  1. 6. Anderweitige Nutzung der Bibliotheksräume (Sondernutzung)

Nach Anmeldung und Eintrag in das Belegbuch beim Bibliothekspersonal kann die Schulbibliothek zeitlich begrenzt während der regulären Öffnungszeiten als Arbeits- und Vorführraum für Schüler und Lehrer dienen.

Die Benutzung der Schulbibliothek durch ganze Klassen oder größere Arbeitsgruppen während der Unterrichtszeiten ist zuvor mit dem Bibliothekspersonal abzusprechen.

Mit ausreichender Vorlaufzeit ist es ebenfalls möglich, themenspezifische Rechercheübungen zu entwickeln und eine entsprechende Medienauswahl zum jeweiligen Thema zusammenzustellen.

  1. Benutzung der Computerarbeitsplätze

Vor Nutzung der Computer muss dem Bibliothekspersonal der Leseausweis vorgelegt werden. Anschließend trägt der Benutzer sich in das PC-Benutzer-Buch ein und nach der Nutzung wieder aus.

Die Computer werden ausschließlich zur Nutzung für persönliches und schulisches Lernen bereitgestellt.

Das Spielen, Chatten und das Nutzen sozialer Netzwerke am Computer ist ausdrücklich untersagt.

Für die Benutzung der Computer kann von dem Bibliothekspersonal eine maximale Benutzunsgszeit festgelegt werden.

Benutzer dürfen nicht für andere Benutzer Plätze reservieren.

Jeder Benutzer ist für alle Aktivitäten während der Arbeit am Computer verantwortlich und trägt gegebenenfalls alle rechtlichen Konsequenzen, die in Folge der Benutzung entstehen.

Veränderungen der Installation und Eingriffe in die Konfiguration der Arbeitsplätze und des Netzwerkes sowie Manipulationen an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt.

Störfälle oder Schäden an den Geräten müssen dem Bibliothekspersonal umgehend gemeldet werden. Es ist nicht gestattet technische Störungen selbstständig zu beheben.

Die Benutzung der Druckerfunktion ist nur im Auftrag einer Lehrkraft bzw. bei deren Anwesenheit möglich. Jeder Ausdruck ist kostenpflichtig.

Benutzer, die die Computer mit ungenügender Vorsicht behandeln oder gar mutwillig beschädigen, die den Versuch unternehmen, Viren zu verbreiten oder andere destructive Methoden anwenden, werden unverzüglich von jeder weiteren Nutzung der Computer ausgeschlossen.

  1. Gebühren, Schadensersatz

Die Benutzung der Bibliothek sowie der Computerarbeitsplätze ist kostenlos.

Ausstellung eines Leseausweises bei Neuanmeldung                             17 NIS

Ausstellung eines Leseausweises wegen Verlust oder Beschädigung             20 NIS

Kauf einer Schutzhülle für den Leseausweis                                                    2,50 NIS

Versäumnisgebühr für das Überschreiten der Leihfrist pro Tag

Buch:                                                                                                          1 NIS

AV-Medium:                                                                                                2 NIS

Beschädigte oder verloren gegangene Bücher müssen von dem Benutzer ersetzt werden.

Kostenersatz bei Beschädigung oder Verlust

  • Neubeschaffungswert bei neuwertigen Medien
  • Geringfügige Beschmutzungen oder Beschädigungen an Büchern (Reparatur möglich)    5 NIS
  • Starke Beschmutzungen oder Beschädigungen         10NIS
  • CD- oder DVD-Hüllen         2 NIS
  • Einarbeitung des Ersatzexemplars eines beschädigten oder in Verlust geratenen Mediums         10 NIS

Werden Medien nicht fristgemäß zurückgegeben fallen Mahngebühren an!

Die erste Mahnung ist kostenfrei.

Die zweite Mahnung folgt nach einer Woche. Pro Woche          5 NIS

Nach erfolgloser Mahnung und 2 Wochen nach Ablauf der zweiten Mahnfrist werden die Kosten einer Ersatzbeschaffung in Rechnung gestellt.

Der Mahnbescheid geht an die Erziehungsberechtigten.

Gehen der Betrag oder die angemahnten Medien innerhalb von zehn Tagen nicht ein, kann der Ausschluss von der Benutzung der Schulbibliothek bis zur Zahlung erfolgen.

Das Ausdrucken und Kopieren in der Schulbibliothek ist kostenpflichtig!

Schwarz/Weiss      0,50 NIS

Farbe                         1      NIS

  1. Ausschluss von der Benutzung

Benutzer, die gegen die Benutzerordnung oder Anordnungen des Bibliothekspersonals verstoßen, können von der Bibliothek für begrenzte Zeit oder auf Dauer von der Benutzung der Ausleihe und/oder dem Aufenthalt in der Bibliothek ausgeschlossen werden.