Tawjihi-Zweig: Sprachprüfungen

Das Deutsch-Zertifikat A1 ist eine Deutschprüfung für Schüler in der Klasse 5 .

In dieser Prüfung werden die Teilfertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation auf den Niveaustufen A1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) geprüft.

Durch das Bestehen der Prüfung zeigt der Schüler/die Schülerin, dass er/sie…

  1. einfache Fragen stellen und beantworten sowie um etwas bitten und auf die Bitte reagieren kann.
  2. in einfachen Wendungen und Sätzen über sich und andere schreiben kann.
  3. einfache Gespräche und Texte, die von vertrauten Dingen handeln, verstehen kann.

Das Deutsch-Zertifikat A2 ist eine Deutschprüfung für Schüler in der Klasse 6 .

In dieser Prüfung werden die Teilfertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation auf den Niveaustufen A2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) geprüft.

Durch das Bestehen der Prüfung zeigt der Schüler/die Schülerin, dass er/sie…

  1. Sätze und häufig gebrauchte Ausdrücke in Alltagssituationen verstehen und verwenden kann.
  2. sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen kann, in denen es um den Austausch von Informationen über vertraute und geläufige Themen geht.
  3. mit einfachen Mitteln die eigene Herkunft und Ausbildung, die direkte Umgebung und Dinge im Zusammenhang mit unmittelbaren Bedürfnissen beschreiben kann.

Termine der Prüfungen A1 und A2:

Am Ende des Schuljahres in den Klassen 5 und 6

Das “Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz” (DSD) ist eine vom Bundesverwaltungsamt – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen – entwickelte Sprachprü­fung, die seit über vierzig Jahren an Deutschen Auslandsschulen und an mittlerweile rund 1100 DSD-Schulen weltweit zum Einsatz kommt.

Bei den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (DSD) handelt es sich um Stufenprüfungen. Mit Hilfe solcher Prüfungen können mehrere Kompetenzniveaus simultan abgetestet werden. Dadurch kann für jeden Schüler ein Leistungsprofil erstellt werden, das den individuellen Fremdsprachenerwerbsprozess widerspiegelt.

Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung des DSD findet man auf der Webseite des BVA unter diesem Link: DSD – Prüfungsordnung

DSD I

In den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Erste Stufe (DSD I) – werden die Teilfertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation auf den Niveaustufen A2 und B1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) geprüft. Die Prüfung ist damit auf der Schwelle von der elementaren zur selbstständigen Sprachverwendung angesiedelt.

Erreicht ein Schüler in jeder der vier Teilkompetenzen das Niveau B1, erhält er das Deutsche Sprachdiplom – Erste Stufe (DSD I ) und damit den sprachlichen Nachweis für den Zugang zu einem Studienkolleg in Deutschland.

Liegen die sprachlichen Kompetenzen des Schülers in einer oder mehreren Teilfertigkeiten zwar noch unterhalb von B1, aber schon auf der Niveaustufe A2, er­hält er das Deutsche Sprachdiplom A2. Mit diesem Di­plom sind keine Zugangsberechtigungen verbunden.

DSD II

In den Prüfungen zum Deutschen Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) werden die Teilfertigkeiten Hörverstehen, Leseverstehen, Schriftliche und Mündliche Kommunikation auf den Niveaustufen B2 und C1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens (GER) geprüft. Die Prüfung ist damit auf der Schwelle von der selbstständigen zur kompetenten Sprachverwendung angesiedelt.

Erreicht ein Schüler in jeder der vier Teilkompetenzen mindestens das Niveau B2, so erhält er das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz – Zweite Stufe (DSD II) und damit den sprachlichen Nachweis für den Zugang zum Studium in Deutschland.

DSD-Termine

DSD I : März

DSD II: Dezember

Der Test of English as a Foreign Language (TOEFL) ist ein standardisierter Test, in dem die Kenntnis der englischen Sprache von Nicht-Muttersprachlern überprüft wird. Der Test wird von vielen Universitäten im englischsprachigen Raum, insbesondere in den USA, als Zulassungsvoraussetzung anerkannt.

Dieser wird weltweit vom Educational Testing Service (ETS) durchgeführt. Als Non-Profit Organisation hat es sich ETS als Ziel gesetzt, die weltweite Qualität und Fairness in der Bildung zu erhöhen und Bewertungen zu schaffen, die auf gründlicher Forschung basieren. Der TOEFL-Test umfasst die Niveaustufen B1 – C2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens.

Die Absolvierung eines TOEFL-Tests ist für alle Personen ratsam, die ein Studium im englischsprachigen Ausland beabsichtigen, da viele Universitäten diesen Test als Zulassung voraussetzen. Bei Bachelor- oder Master-Studiengängen, die in englischer Sprache stattfinden, verlangen auch einige Hochschulen im Inland diesen Nachweis.

Es gibt zwei verschiedene Testarten, den internet-based TOEFL-Test (iBT) und den paper-based TOEFL-Test (PBT). Der IBT wurde Ende 2005 als neues Testformat in den USA, Deutschland, Frankreich und Italien eingeführt und löste die bisherigen TOEFL-Testformen ab. Weitere Länder folgten dieser Umstellung in den Jahren 2006 und 2007.

In seiner derzeitigen Form ist der iBT in folgende Abschnitte gegliedert:

  • 1. Reading Comprehension (zur Erfassung des Verständnisses von Textabschnitten)
  • 2. Listening Comprehension (zur Erfassung des Hörverständnisses)
  • 3. Speaking (zur Erfassung der Fähigkeit, zu kommunizieren)
  • Written Expression (zur Erfassung der Fähigkeit, auf Englisch zu einem vorgegebenen Thema einen Aufsatz zu schreiben)

Die Grammatik wird in allen vier Testformen berücksichtigt. Die Antworten in den ersten beiden Testteilen werden im Multiple-Choice-System gegeben. Die Testdauer beträgt maximal 4,5 Stunden.

Die Maximalpunktzahl beim TOEFL iBT beträgt 120 Punkte, je nach Fähigkeit können bis zu 30 Punkte pro o.g. Bereich vergeben werden. Die zu erreichende Punktzahl des TOEFL richtet sich nach den Vorgaben der jeweiligen Universitäten oder Unternehmen.

  • A1: 9 bis 29
  • A2: 30 bis 42
  • B1: 43 bis 71
  • B2: 72 bis 94
  • C1: 95 bis 120